
So häufen sich derzeit die Meldungen über illegale Abfallablagerungen an Straßen, Plätzen und Wegen in der Stadt und im Landkreis Kaiserslautern. ZAK-Vorstand Jan Deubig stellt klar: „Auch in Corona-Zeiten gilt dies als Ordnungswidrigkeit oder Straftat.“
Trotz der vorübergehenden, leider situationsbedingt unvermeidbaren Schließung der Wertstoffhöfe gäbe es, so Deubig, keinen Grund, sich von seinem Abfall illegal zu entledigen: „Das ist alles andere als ein Kavaliersdelikt.“ Die ZAK weist ausdrücklich darauf hin, dass die Leerung der Abfallbehälter
an der Haustür weiterhin gesichert ist und mobile Dienste, wie beispielsweise die Sperrabfalleinsammlung in der Stadt Kaiserslautern, teilweise auch weiterhin angeboten werden. Zudem bestehe die Möglichkeit, dringliche und unausweichliche Abfallentsorgungen bei der ZAK in begründeten Fällen zu beantragen. Ein entsprechendes Formular hält die ZAK auf ihrer Homepage zum Download bereit.
Die ZAK appelliert aber weiterhin an die Bürgerinnen und Bürger, soziale Kontakte weitgehend zu meiden und daher nicht zwingend in diesen Tagen erforderliche Entsorgungsmaßnahmen noch ein wenig aufzuschieben. Der Wertstoffhof und die Sonderabfallannahmestelle der ZAK werden mit Sicherheit zu den ersten Einrichtungen gehören, die mit Lockerung der krisenbedingten Einschränken zumindest teilweise wieder ihren Betrieb aufnehmen werden.