Gebührenbedarf der ZAK bleibt stabil

Der Gebührenbedarf der ZAK – Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern für die von Stadt und Landkreis angelieferten Abfälle in Höhe von 22,4 Millionen Euro bleibt auch in den nächsten drei Jahren stabil.
Kaiserslautern, 16. September 2020

Das hat der ZAK-Verwaltungsrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Damit zählt die ZAK zu den wenigen Abfallwirtschaftszentren, die seit nunmehr einer Dekade ihre Gebühren nicht erhöht hat.
Vom Tisch ist damit auch eine optionale Variante, bereits vorsorglich eine in der Bundespolitik zur Diskussion stehende CO2-Bepreisung für thermische Abfälle in die Kalkulation für die Jahre 2021 bis 2023
einzuberechnen. Sollte das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) entsprechend geändert werden, könnte dies eine Gebührenerhöhung von 1,7 Prozent nach sich ziehen. ZAK-Vorstand Jan Deubig sieht die
bundespolitischen Überlegungen kritisch: „Eine CO2-Bepreisung für Siedlungsabfälle halte ich für falsch, da sie keinerlei Lenkungswirkung hätte.“
Der Beschluss gibt den Anstaltsträgerinnen Planungssicherheit bei der Kalkulation ihrer Abfallgebühren. Dass sich der Bedarf seit nahezu zehn Jahren kaum verändert hat, sei mehr als ungewöhnlich, so Deubig. „Mit der Strategie, uns neuen Geschäftsfeldern zu öffnen, konnten wir im Vergleich zu anderen
Gebietskörperschaften explodierende Gebühren dauerhaft verhindern.“ Er begründete dies mit der Beteiligung am Müllheizkraftwerk GML in Ludwigshafen, dem Ausbau des Biomassekompetenzzentrums sowie der Verpachtung der alten Hausmüll-Deponie. Durch diese positiven Effekte konnten beispielsweise gestiegene Lohnkosten sowie höhere Wartungs- und Instandhaltungskosten aufgefangen werden. Diese erfreuliche Entwicklung stellt in der globalen Abfallwirtschaft fast schon eine Ausnahme dar: „Wir bewegen uns hier absolut gegen den Trend“, so Deubig.