Zweckvereinbarung zwischen ZAK und Landkreis
Kaiserslautern, 18. September 2020

Die ZAK – Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern und der Landkreis Kaiserslautern haben eine Zweckvereinbarung zur Bewirtschaftung des Wertstoffhofs in Kindsbach beschlossen. Bislang hat die ZAK den Wertstoffhof im Namen des Landkreises auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bewirtschaftet.
Durch die Zweckvereinbarung, die sowohl eine Aufgabenübertragung als auch die Änderung der Abrechnungsmodalitäten beinhaltet, soll verhindert werden, dass Entgelte zukünftig der Umsatzsteuer unterliegen. Die Satzungs- und Gebührenhoheit des Landkreises wird von der Aufgabenübertragung nicht berührt. Der ZAK-Verwaltungsrat hat den Vorstand beauftragt, die erforderliche Genehmigung der ADD
einzuholen.