Organisation

Die Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern, gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und wird zu gleichen Teilen von der Stadt und dem Landkreis Kaiserslautern getragen.

Diese beiden Gebietskörperschaften wählen je sechs Mitgliedsvertreter in den Verwaltungsrat und je zwei Mitgliedsvertreter in den Beirat. Diesen beiden Gremien gehören auch der Verwaltungsratsvorsitzende und sein Stellvertreter an. Der Verwaltungsratsvorsitzende wird im jährlichen Wechsel von Stadt und Landkreis berufen. Die Bestellung des Vorsitzenden des Verwaltungsrates erfolgt durch den Verwaltungsrat jeweils für den Zeitraum von einem Jahr aus seinen Reihen. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates muss dabei der Oberbürgermeister der Stadt Kaiserslautern, der Landrat des Landkreises Kaiserslautern oder der jeweils zuständige Beigeordnete sein. 

Der Verwaltungsrat besteht aus vierzehn stimmberechtigten Mitgliedern, dem Oberbürgermeister der Stadt Kaiserslautern bzw. der zuständigen Beigeordneten sowie sechs vom Stadtrat der Stadt Kaiserslautern gewählte Personen und dem Landrat des Landkreises Kaiserslautern sowie sechs vom Kreistag des Landkreises Kaiserslautern gewählte Personen. Ferner gehören dem Verwaltungsrat zwei Mitarbeitervertreter der ZAK an. Diese nehmen an den Sitzungen des Verwaltungsrates mit beratender Stimme teil. 

Geleitet wird die ZAK seit 2006 vom Vorstand, Herrn Jan B. Deubig. Die ZAK beschäftigt aktuell 138 Mitarbeiter (Stand: November 2020). Näheres über die Organisationsstruktur ist dem Organigramm (siehe PDF-Anlage) zu entnehmen