Einrichtung des Landkreises Kaiserslautern und der kreisfreien Stadt Kaiserslautern

Aufgaben der ZAK

Das Abfallwirtschaftszentrum Kaiserslautern-Mehlingen liegt rund 1,5 Kilometer nordöstlich der Stadt Kaiserslautern in einem Trockental auf der Gemarkung Baalborn.

Die ZAK – Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern ist eine Einrichtung des Landkreises Kaiserslautern und der kreisfreien Stadt Kaiserslautern (Trägerkommunen) in der Rechtsform einer gemeinsamen kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts.

Regenbogen_Deponie

Die ZAK – Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern ist eine Einrichtung des Landkreises Kaiserslautern und der kreisfreien Stadt Kaiserslautern (Trägerkommunen) in der Rechtsform einer gemeinsamen kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts.

Die Anstalt ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dem öffentlichen Zweck verpflichtet. Zweck der Anstalt ist es, die Abfälle der Trägerkommunen besser und wirtschaftlicher zu entsorgen. Leitbild der Anstalt ist die Gewährleitung einer sicheren, ökologischen und effizienten Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft.

Geführt wird die Anstalt unter dem Namen „Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern“ mit dem Zusatz „gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern“. Sie tritt unter diesem Namen im gesamten Geschäfts- und Rechtsverkehr auf. Die Kurzbezeichnung lautet „ZAK“.

Der räumliche Wirkungsbereich der Anstalt umfasst das Gebiet der Stadt Kaiserslautern und das Gebiet des Landkreises Kaiserslautern.

Aufgaben

Aufgabe der Anstalt ist die Entsorgung der den Anstaltsträgern überlassenen Abfälle, wozu auch die von den Anstaltsträgern zu beseitigenden, rechtswidrig entsorgten Abfälle im Sinne des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKrWG) zählen. Hierzu betreibt die Anstalt auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKrWG) sowie hierauf beruhender Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung das Abfallwirtschaftszentrum Kaiserslautern–Mehlingen als eigene Aufgabe. Auch logistische Leistungen und das Stoffstrommanagement gehören dazu.

Die Stadt Kaiserslautern und der Landkreis Kaiserslautern übertragen der Anstalt ihre ihnen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) obliegende Entsorgungspflichten für angefallene und überlassene Abfälle aus privaten Haushaltungen und aus anderen Herkunftsbereichen zur Wahrnehmung in eigenem Namen und in eigener Verantwortung, mit Ausnahme der Aufgabe des Einsammelns und Beförderns der Abfälle; diese Aufgabe verbleibt weiterhin bei den Trägerkommunen. Die Anstalt ist im Umfang der Aufgabenübertragung öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger.

Der Anstalt obliegt darüber hinaus der Betrieb, die Stilllegung und Nachsorge der Deponie Kapiteltal entsprechend den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.

Außerdem wird der Anstalt die Aufgabe der Einsammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen und Problemabfällen im Sinne des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKrWG) übertragen. Auch insoweit ist die Anstalt öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger.

Die Anstalt ist für den Transport, den Umschlag und die Entsorgung von nicht überlassungspflichtigen Abfällen, welche die Einwohnenden der Trägerkommunen an das Abfallwirtschaftszentrum liefern, zuständig. Die hierfür anfallenden Kosten deckt die Anstalt durch Entgelte gemäß der Entgelt- und Nutzungsordnung für das Abfallwirtschaftszentrum Kaiserslautern-Mehlingen. Ferner entsorgt die Anstalt Abfälle, welche sonstige Gebietskörperschaften und Dritte auf der Basis geschlossener Verträge an das Abfallwirtschaftszentrum liefern.

Auch entsorgt die Anstalt nicht andienungspflichtige Abfälle privater Anbieter, die nicht zu den Einwohnern der Trägerkommunen zählen. Die hierfür anfallenden Kosten deckt die Anstalt durch Entgelte gemäß der Entgelt- und Nutzungsordnung. Die Anstalt ist berechtigt, durch Nutzung der angelieferten Abfälle und der Anlagen des Abfallwirtschaftszentrums Energie zu gewinnen und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen in eigene oder fremde Netze einzuspeisen. Die Anstalt betreibt in Zusammenarbeit mit den Trägerkommunen Öffentlichkeitsarbeit zur Verwirklichung der Grundsätze und Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben plant, errichtet und betreibt die Anstalt die erforderlichen Einrichtungen und passt diese dem Bedarf an.

Behandlung, Recycling, Verwertung, Beseitigung

Bei der ZAK werden die Abfälle aus Stadt und Landkreis Kaiserslautern mit etwa 250.000 angeschlossenen Einwohnern behandelt, recycelt, verwertet und beseitigt. Zudem werden im Abfallwirtschaftszentrum rund 60.000 Tonnen Bioabfälle der Städte Kaiserslautern, Ludwigshafen, Speyer, Frankenthal, Neustadt, Worms sowie der Landkreise Kaiserslautern, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis stofflich und energetisch verwertet. Die ZAK betreibt hierbei eine abfallwirtschaftliche Kooperation mit der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH und ist als Gesellschafterin Miteigentümerin des Müllheizkraftwerks in Ludwigshafen.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1976 und der Inbetriebnahme im Jahr 1978 hat sich die ZAK grundlegend gewandelt. Aus dem ehemaligen Deponiezweckverband hat sich ein modernes Abfallwirtschaftszentrum auf einer Fläche von knapp 100 Hektar entwickelt. Die zentrale Aufgabe des Abfallwirtschaftszentrums ist die weitestgehende Verwertung von Abfällen unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten.

Die ZAK ist zertifiziert zum Entsorgungsfachbetrieb. Ebenso ist im gesamten Betrieb ein Qualitätsmanagementsystem etabliert, dass nach der DIN EN ISO 9001 zertifiziert ist. Durch eine unabhängige Überwachungsorganisation findet jährlich eine Überprüfung statt. Des Weiteren besteht die Zertifizierung Umweltmanagementsystem nach DIN ISO 14001.